Verkaufsbedingungen 2025

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Der Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AGB“) besteht darin, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel L. 441-1 des Handelsgesetzbuches die jeweiligen Verpflichtungen der Firma VIM SASU (im Folgenden VIM ) und ihrer Kunden im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen in Bezug auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen festzulegen.

Jede bei VIM aufgegebene Bestellung setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme und vorbehaltlose Anwendung dieser AGB durch den Kunden voraus. Dieser bestätigt, von ihnen die volle Kenntnis genommen zu haben. Diese AGB haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten, insbesondere den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.
Nur schriftlich zwischen VIM und dem Kunden vereinbarte besondere Verkaufsbedingungen können Abweichungen von diesen AGB zulassen.

Die bloße Übersendung einer Auftragsbestätigung stellt keine Anerkennung der in der Bestellung des Kunden enthaltenen Bedingungen dar.
Da es sich bei VIM Kunden um Geschäftskunden handelt, findet das Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung.

2. PRODUKTINFORMATIONEN - SEVORLESUNGEN - PROJEKTE
Alle auf den verschiedenen Datenträgern (Papier, digital) verfügbaren Informationen, Abbildungen und Angaben dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine vertragliche Verpflichtung seitens VIM dar.

VIM behält sich das Recht vor, die Vermarktung aller dem Kunden angebotenen Produkte jederzeit einzustellen und/oder die Eigenschaften seiner Produkte zu ändern, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht.

Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde ein Fachmann ist, der in der Lage ist, sicherzustellen, dass die bestellte Ausrüstung seinen Anforderungen entspricht. Unter keinen Umständen können irgendwelche Prinzipdiagramme, Größenpläne oder theoretischen Berechnungen als Studie der betreffenden Anlage betrachtet werden, deren Aufgabe in den Aufgabenbereich des Projektmanagements fällt. Die Verantwortung von VIM beschränkt sich auf die Übermittlung der technischen Merkmale der Ausrüstung und der für ihre Installation, ihren Betrieb und ihre Verwendung erforderlichen Informationen.

Ebenso wenig kann VIM für Auswahlfehler verantwortlich gemacht werden, die auf ungenaue oder unpräzise Daten zurückzuführen sind oder außerhalb seiner normalen Kompetenz im Zusammenhang mit den Eigenschaften seiner Produkte liegen.

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Gesetze, Vorschriften und Normen lehnt VIM jede Verantwortung für Produkte ab, die außerhalb des französischen Staatsgebiets geliefert werden, sofern keine schriftlichen Informationen des Kunden über das Bestimmungsland vorliegen.

3. BESTELLUNGEN – KONTOERÖFFNUNG
Vor jeder ersten Bestellung muss der Kunde ein Konto eröffnen, indem er das Online-Formular auf der Website ausfüllt und eine Bankidentitätserklärung vorlegt.

Alle Bestellungen müssen Gegenstand einer datierten, schriftlichen und unterschriebenen Bestellung sein, in der der gewünschte Liefertermin angegeben ist. Bestellungen ohne Liefertermin werden nicht akzeptiert.

Die Ausstellung muss durch eine intern vom Kunden autorisierte Person erfolgen.

Bestellungen können Sie uns zukommen lassen:
• Per Post an die Postadressen der Regionalbüros
• Per E-Mail an die E-Mail-Adressen für den Bestelleingang in den Regionen und in der Zentrale

Der Verkauf wird durch die Zusendung einer Empfangsbestätigung abgeschlossen, in der die Bedingungen für die Annahme der Bestellung und die voraussichtlichen Fristen ab Werk angegeben sind.

Nach Ablauf von 48 Stunden nach Ausstellung der Empfangsbestätigung kann der Kunde seine Bestellung nicht mehr stornieren, außer mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von VIM und unter den von VIM festgelegten Bedingungen.

4. PREIS
Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne Steuern (HT), ab Werk (EXW), abzüglich aller Rabatte, Beiträge oder Kosten, einschließlich Standardverpackung. Spezielle Verpackungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die in unseren Angeboten enthaltenen Preisangebote sind ab Ausstellungsdatum 1 Monat gültig, Änderungen der Preiskonditionen bleiben vorbehalten.

Bei Bestellungen, deren Lieferzeit weniger als zwei (2) Monate beträgt, wird der bei der Bestellung vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Wenn dieser Zeitraum länger ist, wird der Preis gemäß den neuesten Tarifbedingungen oder der im Kostenvoranschlag angegebenen Korrekturformel korrigiert.

Bei jeder Bestellung, deren Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert wird, kann es zu einer Preisanpassung kommen, wenn sich die Preisbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben.

Die im Technischen Tarif VIM aufgeführten Hafengebühren stellen kein verbindliches Angebot dar und können ohne Vorankündigung geändert werden, insbesondere im Falle einer Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen wie beispielsweise Schwankungen der Transportkosten, Treibstoffpreise, Zölle und Steuern usw.

5. Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE)
Gemäß den Artikeln R. 543-179 bis R. 543-206 des Umweltgesetzbuches trägt VIM zur getrennten Abfallsammlung bei.

Als Hersteller von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für Haushalte und Gewerbe ist VIM im nationalen Herstellerregister eingetragen. Durch eine mit den Umweltorganisationen Eco-systems (Haushalte) und Ecologic (Gewerbe) unterzeichnete Vereinbarung finanziert und erfüllt VIM seine gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Organisation, Sammlung, Entsorgung und Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Die von VIM ausgestellten Rechnungen weisen den Betrag ohne Steuern der Öko-Beteiligung für Haushalts- und gewerbliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte in einer separaten Zeile aus. Bei Haushalts-Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss die Öko-Beteiligung in gleicher Höhe an den Endkunden weitergegeben werden.

6. DELAIS - LIEFERUNGEN - GEFAHRENÜBERGANG
Die in den Angeboten und Empfangsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und ungefähr.

Sie gelten ab Werk. Lieferzeiten laufen ab dem späteren der folgenden Daten: Datum des Eingangs der schriftlichen Bestellung des Kunden, Datum, an dem VIM die Informationen, die Anzahlung oder die Lieferungen erhält, zu deren Lieferung sich der Kunde verpflichtet hat.

Eventuelle Verzögerungen können in keinem Fall die Stornierung der Bestellung rechtfertigen und berechtigen nicht zu Abzügen oder zur Zahlung von Strafzahlungen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor. Auch in diesem Fall kann unsere Verantwortung für eine dem Transport zuzuschreibende Verzögerung nicht in Frage gestellt werden.

Im Falle der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch den Kunden (Zahlungsverzögerungen oder -verzug usw.) oder im Falle höherer Gewalt gemäß Artikel 9 (Streik, Epidemie, Krieg, Feuer, Überschwemmung usw.) sind die vereinbarten Lieferzeiten für VIM nicht einhaltbar.

Auf dem französischen Festland erfolgen die Lieferungen im DAP Modus an den vom Kunden angegebenen Lieferort. In allen anderen Fällen und beim Export erfolgen sie im EXW-Modus. Das Entladen der Geräte und die Handhabung der Verpackung liegen in der Verantwortung des Kunden.

Mit der Lieferung gehen die mit der Ware verbundenen Risiken auf den Kunden über und der Verkauf wird von VIM in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung am vereinbarten Tag und Ort der Lieferung in Besitz zu nehmen. Wird der Versand oder die Lieferung vom Kunden verzögert, kann VIM verpflichtet sein, die Kosten für die Lagerung, Handhabung oder erneute Lieferung des Materials in Rechnung zu stellen.

Bei Lieferung muss der Kunde im Falle von Mängeln, Nichtübereinstimmungen, vollständigen oder teilweisen Schäden an den gelieferten Produkten gemäß Artikel 133-3 des Handelsgesetzbuchs schriftliche Vorbehalte auf der Empfangsquittung des Spediteurs anbringen und diese innerhalb von 72 Stunden per Einschreiben mit Duplikat an VIM bestätigen. Der vorbehaltlose Erhalt des Materials entzieht dem Kunden jegliche spätere Regressansprüche gegenüber VIM .

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNG
Zahlungen erfolgen bei VIM und sind, sofern nicht anders vereinbart, netto und ohne Abzug zu leisten. Es gilt ausschließlich die auf der VIM -Rechnung ausgewiesene Vertragsfrist. Die Zahlungsfrist darf 45 Tage zum Monatsende bzw. 60 Tage netto ab Rechnungsdatum nicht überschreiten.

Gemäß Artikel L441-6 des französischen Handelsgesetzbuches hat die Nichtzahlung bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum ohne vorherige Mahnung folgende Konsequenzen:
- Verfall der Fälligkeit aller an VIM fälligen Rechnungen
- Rechnungsstellung von Verzugszinsen in Höhe von 15%
- die Berechnung einer pauschalen Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 Euro und, wenn die angefallenen Beitreibungskosten den Betrag dieser pauschalen Entschädigung übersteigen, einer zusätzlichen Entschädigung, sofern dies begründet ist.

Die vereinbarten Zahlungstermine dürfen aus keinem Grund, auch nicht im Streitfall, verschoben werden.

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag kann VIM die Lieferung weiterer vom selben Kunden bestellter Waren aussetzen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.

Jede wesentliche Änderung der finanziellen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Lage des Kunden, auch nach teilweiser Ausführung der Aufträge, kann eine Anpassung der Zahlungsbedingungen des Kunden zur Folge haben.

Da VIM kein Auftraggeber oder Auftragnehmer, sondern Hersteller ist, unterliegt es nicht den Bestimmungen des Artikels 1799-1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Folglich akzeptiert VIM keinerlei garantierte oder nicht garantierte Einbehalte auf den Betrag der in Rechnung gestellten Produkte.

8. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns gegenüber Ihnen und Dritten (Gesetz Nr. 67-563 vom 12.05.1980) das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor. Die Nichtzahlung einer der Fristen kann zur Reklamation dieser Waren führen.

Der Kunde übernimmt jedoch ab der Lieferung gemäß Artikel 6 das Risiko des Verlusts oder der Verschlechterung der Ausrüstung sowie die Schäden, die diese verursachen könnte. Der Kunde verpflichtet sich, sich gegen alle Risiken im Zusammenhang mit dem Transport, Verlust, Diebstahl oder der Zerstörung der Ware zu versichern.

9. HÖHERE GEWALT
VIM haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurden. VIM konnte die Auswirkungen im Rahmen der normalen Geschäftsführung nicht angemessen verhindern oder abwenden. Ein Ereignis höherer Gewalt stellen beispielsweise interne oder externe Streiks, Ausfall eines Lieferanten, Brände, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte, Embargos (nicht abschließende Liste) dar.

10. INSPEKTION UND TESTS
Für den Fall, dass nach der Lieferung die Eigenschaften oder die Leistung der Geräte beanstandet werden und Maßnahmen seitens VIM oder einer anderen Organisation erforderlich sind, trägt der Kunde alle VIM entstandenen Kosten, sofern nachgewiesen wird, dass die Leistungen erbracht wurden.

11. Übernahme der MatteERIEL AUF KUNDENWUNSCH
Bestimmte Materialien, die nicht auf Lager sind, werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Dasselbe gilt für Spiralrohre (CMS-Serien) und Dunstabzugshauben (Serien VORAX und NOVAX).
Ausrüstung, die normalerweise auf Lager ist (Codes in rot im Katalog), wird bei 80 enthalten sein% sobald sie in ihrem Originalzustand und in der Originalverpackung eintreffen und die Rücksendekontrolle keine Anomalien festgestellt hat. Dem zurückgesandten Material muss unbedingt die von VIM ausgestellte und auf dem Paket aufgeklebte Rücksendegenehmigung beiliegen.
Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach dem Lieferdatum wird keine Rückgabe oder Umtausch mehr akzeptiert.
Die Transportkosten im Zusammenhang mit diesen Rücksendungen gehen zu Lasten des Kunden.
Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Rücksendung zur Ausstellung einer Gutschrift.

12. GARANTIE
Sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung besteht, besteht für die von VIM gelieferten Geräte eine Garantie von 24 Monaten ab Rechnungsdatum für alle Ursachen zusammen, einschließlich versteckter Mängel.

Bei einer gleichzeitig mit der Gerätebestellung bestellten Inbetriebnahme durch VIM oder einen seiner zugelassenen Serviceanbieter beträgt die Garantie ab dem Datum der Inbetriebnahme 24 Monate (ohne jedoch 30 Monate ab Rechnungsdatum überschreiten zu können).

Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz von Teilen oder Geräten, deren Funktion nach einer Begutachtung durch VIM als defekt anerkannt wird, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung oder Strafen. Die Kosten für Arbeit, Umzug und Ruhe sowie die damit verbundenen Reisen gehen zu Lasten des Kunden.

Von unserer Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die auf anormalen oder nicht den Empfehlungen in unseren Anweisungen entsprechenden Gebrauch zurückzuführen sind, Mängel, die als Folge normaler Abnutzung auftreten, Vorfälle, die durch Fahrlässigkeit, mangelnde Überwachung oder Wartung verursacht wurden, sowie Mängel, die auf eine unsachgemäße Installation der Geräte oder schlechte Lagerbedingungen vor der Montage zurückzuführen sind.
VIM ist in keinem Fall für umgewandeltes, auch teilweise repariertes Material verantwortlich.

Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde uns unverzüglich und schriftlich über die von ihm zugeschriebenen Funktionsstörungen am Gerät informieren und alle Belege für deren Existenz vorlegen.

Die aus der Gewährleistungspflicht resultierenden Arbeiten werden grundsätzlich in den Werkstätten der VIM durchgeführt.

Sofern VIM nichts anderes mitteilt, muss der Kunde die Reparatur oder den Austausch der defekten Teile oder Materialien organisieren und auf eigene Kosten an uns zurücksenden. Die Rücksendekosten für im Rahmen der Garantie ausgetauschte Teile oder Materialien werden von VIM übernommen.

Rücksendungen von Teilen oder Geräten im Rahmen der Garantie werden nur akzeptiert, wenn wir ihnen zuvor schriftlich zugestimmt haben. Die Rücksendung muss von dieser auf dem Paket aufgeklebten Genehmigung von VIM begleitet sein.

Wenn VIM aus Zeitgründen zustimmt, die defekten Teile oder Geräte vor der Rücksendung und Begutachtung auszutauschen, werden die als Ersatz gelieferten Teile oder Geräte in Rechnung gestellt. Eine Gutschrift im Rahmen der Garantie wird nach der Begutachtung ausgestellt, sofern der Defekt anerkannt wird.

Der Austausch eines oder mehrerer Teile verlängert die Garantiezeit des Geräts nicht. Für Ersatzteile gilt eine Garantie von 24 Monaten ab Rechnungsdatum.

Die Versorgung mit den für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Ersatzteilen ist grundsätzlich für die Dauer von 7 Jahren ab Herstellungsdatum gewährleistet.

13. DIENSTLEISTUNGEN
VIM bietet Inbetriebnahmedienste, die Montage bestimmter Produkte vor Ort oder die Reparatur vermarkteter Geräte an.

Diese Eingriffe unterliegen besonderen Bedingungen. VIM greift nur in Anwesenheit eines für die Installation verantwortlichen Vertreters des Kunden ein. Der Kunde ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich.

Bei unnötigen Fahrten vor Ort sowie bei Leistungsüberschreitungen kann eine zusätzliche Rechnungsstellung notwendig werden.

Da VIM niemals in den Installations- oder Bauvorgang eingreift, übernimmt VIM keine Garantie für eine einwandfreie Ausführung. Der Inbetriebnahmeservice kann nicht als Bestätigung der Geräteauswahl oder des Standorts durch den informierten professionellen Kunden durch VIM angesehen werden. Inbetriebnahme- oder Reparaturservices schließen die empfohlenen Wartungsarbeiten nicht aus.

Die vom Kunden vor der Inbetriebnahme bzw. Montage vor Ort durchzuführenden Arbeiten werden von VIM im Formular „Antrag auf Inbetriebnahme“ angegeben.

Bei einer gleichzeitig mit der Gerätebestellung bestellten Inbetriebnahme durch VIM oder einen seiner zugelassenen Serviceanbieter beträgt die Garantie ab dem Datum der Inbetriebnahme 24 Monate (ohne jedoch 30 Monate ab Rechnungsdatum überschreiten zu können).

14. SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN
Um die von VIM ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Allgemeinen Bestimmungen zum Schutz von Kundendaten zu erfahren, laden wir Sie ein, unsere Seite zu konsultieren. DSGVO

15. GERICHTSSTAND
Für alle Transaktionen, die diesen AGB unterliegen, gilt französisches Recht.
Kommt keine gütliche Einigung zustande, unterliegt jeder Streitfall der ausschließlichen Zuständigkeit des NIORT-Gerichts, auch im Falle einer Garantieforderung oder mehrerer Beklagter.

Hauptsitz und Fabrik: Les Prés de Mégy Sud - SOUDAN - CS 60120 - 79401 ST MAIXENT L'ECOLE CEDEX - Frankreich

RCS Niort 380 349 761 – MwSt.-Code: FR 77 380 349 761

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