ErP - Ökodesign und Energiekennzeichnung

ALLGEMEINES

Mit dem Ziel, den Stromverbrauch und allgemein die Auswirkungen energieverbrauchender Produkte auf die Umwelt zu senken (ERP: Energy Related Products), hat das Europäische Parlament einen Rahmen festgelegt und Anforderungen an die Gestaltung und Kennzeichnung dieser Produkte festgelegt.

In unserem Tätigkeitsbereich gelten 3 Richtlinien und 4 Verordnungen:

  • Verordnung Nr. 640/2009 - Richtlinie 2005/32 / CE: Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren - Gültig bis 30.06.2021
  • Verordnung Nr. 1781/2019 - Richtlinie 2005/32 / CE: Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren - Gültig ab dem 01.07.2021
  • Verordnung Nr. 327/2011 - Richtlinie 2009/125 / CE: Ökodesign-Anforderungen für motorgetriebene Lüfter
  • Verordnung Nr. 1253/2014 - Richtlinie 2009/125 / CE: Ökodesign-Anforderungen für Lüftungsgeräte
  • Verordnung Nr. 1254/2014 - Richtlinie 2010/30 / EU: Energiekennzeichnung von Lüftungsgeräten für Wohngebäude

Diese Vorschriften betreffen Hersteller, Importeure oder Vermarkter wie VIM aber auch Projektmanager (Installationsbüros), die die Umgebung und die Bedingungen für die Integration des Produkts mit seinem Zubehör in die Installation kennen.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die uns betreffen. Sie schließt eine vollständige Lektüre der offiziellen Texte von Ihrer Seite nicht aus.

Genaue Informationen zu jeder VIM Produktreihe finden Sie auf der allgemeinen Präsentationsseite im Internet und auf der ersten Seite des gedruckten oder PDF-Textkatalogs. Zulassungsinformationsblätter (FERP) sind in den Dokumenten zum Herunterladen aufgeführt.

In unseren Angeboten geben wir nach jedem betreffenden Punkt auch den verwendeten Motortyp an und ob ein Frequenzumrichter erforderlich ist.


VERORDNUNG Nr. 640/2009 bis 30.06.21: MOT ORS ELECTRICAL

| Offizieller Text |

Anwendungsfelder

Die betreffenden Motoren und Wirkungsgrade basieren auf der Norm IEC 60034-30.

  • Induktionsmotor, Drehstromkäfig, Drehzahl
  • Nennspannung Un
  • Nennleistung: von 0,75 bis 375 kW.
  • 2, 4 oder 6 Pole.
  • Dauerbetrieb (Tastverhältnis S1).
  • Frequenz 50 oder 60 Hz.

In den VIM Bereichen sind die Asynchronmotoren B3 und B5 betroffen, die an Türmen, Kästen, Lüftern für Komfort- oder Rauchabsauganwendungen verwendet werden und diese Kriterien erfüllen.

Produkte nicht betroffen

  • Einphasenmotoren.
  • Elektronisch kommutierte ECM-Motoren.
  • Drehstrommotoren 1 Drehzahl 8 oder 12 Pole.
  • Drehstrommotoren mit zwei Drehzahlen (Einzelwicklungen oder Dahlander-Wicklungen).
  • Motoren, die vollständig in ein anderes Produkt integriert sind, machen es unmöglich, die Kraftstoffeffizienz des Motors separat zu messen.
  • Motoren mit einem Nicht-S1-Servicefaktor (diskontinuierlicher Betrieb).
  • Motoren, die speziell für den Betrieb entwickelt wurden:
    • in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Motoren) gemäß Richtlinie 94/9 / CE.
    • bei einer maximalen Betriebstemperatur über 400 ° C.
    • in Höhen über 1000 m.
    • bei Umgebungstemperaturen über + 40 ° C oder unter -15 ° C (0 ° C bei Luftkühlung).

Leistungsanforderungen

  • IE1: Standardpegelausgang.
  • IE2: hohe Leistung.
  • IE3: Premium-Leistung.
  • IE4: Super Premium Level Leistung.

Obligatorische Fristen

Diese Anwendungstermine beziehen sich auf das Inverkehrbringen (oder den Import) von Motoren (oder Importeuren) von Motoren durch den europäischen Markt.
Seit dem 16. Juni 2011 müssen Motoren mit einer Nennleistung zwischen 0,75 kW und 375 kW eine Leistung haben
Wirkungsgrad größer oder gleich dem Wirkungsgrad IE2.

Motoren mit einer Nennleistung zwischen 7,5 und 375 kW müssen seit dem 1. Januar 2015:
entweder einen Wirkungsgrad größer oder gleich dem Wirkungsgrad IE3 haben,
oder den IE2-Wirkungsgrad erreichen und mit einem Frequenzumrichter ausgestattet sein.

Motoren mit einer Nennleistung zwischen 0,75 und 375 kW müssen ab dem 1. Januar 2017:
entweder einen Wirkungsgrad größer oder gleich dem Wirkungsgrad IE3 haben,
oder den IE2-Wirkungsgrad erreichen und mit einem Frequenzumrichter ausgestattet sein.

VERORDNUNG Nr. 1781/2019 vom 01.07.21: MOT ORS ELECTRICAL

| Offizieller Text |

Anwendungsfelder

Die betreffenden Motoren und Wirkungsgrade basieren auf der Norm IEC 60034-30.

  • Käfig-Induktionsmotor mit einer Drehzahl.
  • Drei Phasen.
  • Einphasig ab 1. Juli 2023.
  • Nennleistung von 0,12 bis 375 kW.
  • 2, 4, 6 oder 8 Pole.
  • Erhöhte Sicherheit ATEX-Motoren (die gemäß der Richtlinie 2014/34 / EU an anderen Geräten als denen der Gruppe I angebracht sind) ab dem 1. Juli 2023.
  • Dauerbetrieb (Tastverhältnis S1)
  • Frequenz 50 oder 60 Hz.
  • Die Verordnung Nr. 1781/2019 gilt ab dem 1. Juli 2021 für Frequenzumrichter.

In den VIM Bereichen sind die Asynchronmotoren B3 und B5 betroffen, die an Türmen, Kästen, Lüftern für Komfort- oder Rauchabsauganwendungen verwendet werden und diese Kriterien erfüllen.

Nicht betroffene Produkte (nicht vollständige Liste)

  • 12-polige Motoren.
  • Drehstrommotoren mit zwei Drehzahlen (Einzelwicklungen oder Dahlander-Wicklungen).
  • Motoren, die vollständig in ein anderes Produkt integriert sind, machen es unmöglich, die Kraftstoffeffizienz des Motors separat zu messen.
  • Motoren mit einem Nicht-S1-Servicefaktor (diskontinuierlicher Betrieb).
  • Motoren, die speziell für den Betrieb entwickelt wurden:
    in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Motoren) zur Ausstattung von Geräten der Gruppe I gemäß Anhang I der Richtlinie 2014/34 / EU. (Minen)
    • bei einer maximalen Betriebstemperatur über 400 ° C.
    • in Höhen über 4000 m.
    • bei Umgebungstemperaturen über + 60 ° C oder unter -30 ° C (0 ° C bei Luftkühlung).

Leistungsanforderungen

  • IE1: Standardpegelausgang.
  • IE2: hohe Leistung.
  • IE3: Premium-Leistung.
  • IE4: Super Premium Level Leistung.

VERORDNUNG Nr. 327/2011: FANS

| Offizieller Text |

Anwendungsfelder

Lüfter, die von einem Elektromotor angetrieben werden, dessen Leistung zwischen 125 W und 500 kW liegt.

VIM vertriebenen Bereichen handelt es sich um Ventilatoren, Motorventilatoren, Axialrohrventilatoren und Wandventilatoren, die einzeln oder in eine Lüftungseinheit integriert verkauft werden.

Ausgenommene Produkte
Produkte mit einem einzigen Elektromotor mit einer Leistung von höchstens 3 kW, bei dem der Lüfter auf derselben Welle wie die Hauptfunktion befestigt ist
Dunstabzugshauben mit maximaler elektrischer Gesamteingangsleistung, die auf die Lüfter zurückzuführen sind Lüfter, die speziell für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen entwickelt wurden.
Ventilatoren, die nur für Notfälle im vorübergehenden Betrieb unter Berücksichtigung der in der Richtlinie 89/106 / EG festgelegten Brandschutzanforderungen ausgelegt sind

Lüfter, die speziell für den Betrieb entwickelt wurden:

  • wenn die Betriebstemperaturen des verdrängten Gases 100 ° C überschreiten
  • Wenn die Umgebungstemperatur des Motors außerhalb des Gasstroms liegt, der den Lüfter antreibt, übersteigt er 65 ° C.
  • wenn die durchschnittliche Jahrestemperatur des verdrängten Gases und / oder die Umgebungstemperatur des Motors, wenn sie außerhalb des Gasstroms liegt, unter - 40 ° C liegen
  • mit einer Versorgungsspannung> 1000 V (AC) oder> 1500 V (DC)
  • in giftigen, stark ätzenden oder brennbaren Umgebungen oder in Umgebungen mit abrasiven Substanzen

Obligatorische Fristen

In Anwendung seit 2013, mit Änderung der Anforderungen seit dem 1. Januar 2015.
Ablauf 2020.

Informationsanforderungen
| ErP Erklärungslüfter |


VERORDNUNG NR. 1253/2014: BELÜFTUNGSEINHEITEN

| Offizieller Text |

Anwendungsfelder

UV-Lüftungsgerät (UV): "Elektrisches Gerät, das mit mindestens einer Turbine, einem Motor und einer Box ausgestattet ist, um die abgestandene Luft in einem Gebäude oder einem Gebäudeteil durch Außenluft zu ersetzen"

Diese Definition entspricht bei VIM Lüftungsboxen (Absaugung / Insufflation), Türmen und Luftbehandlungsgeräten mit einfachem oder doppeltem Durchfluss.

Unterscheidung zwischen Wohngebieten (UVR) und Nichtwohngebieten (UVNR)

  • UVR = maximaler Durchfluss nicht mehr als 250 m3 / h oder deren maximaler Durchfluss zwischen 250 und 1000 m3 / h liegt, dessen Anwendung jedoch vom Hersteller als ausschließlich für Wohnzwecke deklariert wird.

UVRs unterliegen auch den Anforderungen der Verordnung Nr. 1254/2014, die unter anderem die Kennzeichnung des Produkts der Energieeffizienz (A + bis G) vorschreibt.

  • UVNR = andere Produkte. Unterliegt nicht der Steuer auf Energiekennzeichnung.


Produkte "ausdrücklich" von der Verordnung ausgenommen (Artikel 1)

  • UVs, bei denen die absorbierte elektrische Leistung weniger als 30 W für Einzelströme oder 2 x 30 W für Doppelströme beträgt. Andererseits bleibt die Informationsanforderung bestehen.
  • UV wurde ausschließlich für den Betrieb in einer explosionsgefährdeten Atmosphäre entwickelt
  • Die VIM ATEX-Sortimente sind auf unseren Katalogseiten und im Internet eindeutig gekennzeichnet.
  • UV-Strahlen, die ausschließlich für den Notfall im Kurzzeitbetrieb konzipiert sind und die Anforderungen an Bauarbeiten im Hinblick auf den Brandschutz erfüllen
  • Die von F200 120 oder F400 120 CE zugelassenen VIM Bereiche sind nur für die Rauchabsaugung vorgesehen.
  • UV-Strahlen, die ausschließlich für den Betrieb bei Umgebungstemperatur ausgelegt sind, wobei der Motor außerhalb des Luftstroms über 65 ° C liegt.
  • UV-Strahlung ausschließlich für den Betrieb mit einer Umgebungstemperatur oder der Temperatur der verdrängten Luft, Motor außerhalb des Luftstroms, unter -40 ° C.
  • Hauben


Produkte zur Prozesslüftung

Das Büro für technische Hilfe der Europäischen Kommission bestätigt, dass die Verordnung nur für Gebäude oder Gebäudeteile gilt, in denen Personen untergebracht werden sollen und in denen die Lüftungsgeräte die abgestandene Luft durch diese menschliche Anwesenheit aus der Außenluft ersetzen sollen. Die Verordnung gilt nicht für die sogenannte "Prozess" -Lüftung wie Rechenzentren, landwirtschaftliche Gebäude, Absaugung über Maschinen (Kompressoren, Gießereien, Schmieden, Industrieöfen usw.).
Die Verwendung von nicht ErP-konformen Produkten ist gestattet und es besteht keine Verpflichtung hinsichtlich Geschwindigkeitsschwankungen.

Produkte für professionelle Küchen

EVIA / Eurovent in seiner neuesten | Leitfaden vom 10.03.2017 | (Q10. EI 139) befasst sich speziell mit dieser Anwendung.

  • Das UVU SUP (Single Flow CTA), die zur Einführung von Frischluft bestimmt sind, fallen in den Anwendungsbereich. Produkte müssen ErP-konform sein.
  • Das UVU ETA (Extraction Units), speziell für professionelle Küchen entwickelt sind nicht im Geltungsbereich. Produkte, die nicht ErP-konform sind, können daher unverbindlich in Bezug auf Geschwindigkeitsschwankungen verwendet werden.
    In Bezug auf den VIM Bereich ist dies der Fall für KUBAIR Küchenoption, KUBAIR ECOWATT Küchenoption, KCTR, KDTR Küchenoption, KABB, KABT
  • Das UVU ETA (Extraktionseinheit) nicht speziell für professionelle Küchen entwickelt liegen im Geltungsbereich. Produkte müssen ErP-konform sein. Es gelten die Regeln zur Geschwindigkeitsänderung.

Anforderungen an die Energieeffizienz

Elektrischer Wirkungsgrad der gesamten Einheit, interner SFP der Maschine mit oder ohne Filtration, Wirkungsgrad des Wärmetauschers usw. Die Anforderungen hängen vom Gerätetyp ab.

Beispielsweise beträgt die Mindestanforderung an den thermischen Wirkungsgrad für Wärmetauscher 67% am 1. Januar 2016 und 73% Stand 1. Januar 2018.

Die Bestimmung der tatsächlichen Leistung jeder Einheit umfasst Labormessungen und -berechnungen.

Anforderungen an die Ressourcen

  • UVDF (Double Flow) muss mit einem Wärmerückgewinnungssystem (SRC) und einer Bypass-Vorrichtung ausgestattet sein. (BYPASS). Das Anhalten des Rades (Drehwärmetauscher) wird als Bypass betrachtet.
  • Mit einem Filter ausgestattete UV-Strahlen erhalten ein visuelles Warnsignal für den Filterwechsel (ab dem 01.01.2008). Ein Depressostat erfüllt die Anforderung.
  • Alle UV-Strahlen mit Ausnahme von Dual-Use-Einheiten (Belüftung und Rauchabsaugung) werden mit einem Mehrdrehzahlmotor oder einem Drehzahlvariator ausgestattet.

Folgen für alle UVs:

  • UVs, die mit EC-Motoren (ECM) ausgestattet sind, entsprechen den Anforderungen
  • UV-Geräte mit 3-Gang + Stopp-Motoren sind unverändert
  • UV-Einheiten, die mit ein- oder dreiphasigen Wechselstrommotoren ausgestattet sind, müssen einem Spannungsvariator oder einem Frequenzvariator zugeordnet sein. VIM bietet systematisch das passende Laufwerk an.

Informationsanforderungen
| UVR Erklärung ErP | UVNR Erklärender ErP |

Gemäß den Vorschriften müssen wir Ihnen 19 Informationen für jede UVR- und UVNR-Kategorie zur Verfügung stellen (Anhang IV und V).

Diese Informationen sind in Form von Dateien (FERP) auf unserer Website www.vim.fr unter jeder Produktreihe verfügbar. (Abschnitt: Dokumente zum Herunterladen)

Fristen und betroffene Länder

Die erste Frist ist um 01/01/2016 und die zweite mit neuen Anforderungen an die Leistung an der 01/01/2018.

Aus regulatorischer Sicht ist VIM zu diesem Zeitpunkt als Vermarkter verpflichtet, ErP-konforme (UV) Produkte zu liefern, sei es für neue oder für den Austausch installierter Produkte.

Die betroffenen Länder: EU-Länder + einige überseeische Länder und Gebiete + Staaten EFTA / EWR + Türkei

Die Azoren, Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, die Kanaren, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Guadeloupe, Guyana, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Luxemburg, Madeira, Martinique, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Wiedervereinigung, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Slowakei, Slowenien, Schweden, Monaco, Andorra, San Marino, Türkei, Schweiz.

Es ist möglich, UV- VIM nicht ErP-konform sind, in nicht betroffenen Ländern zu vermarkten, sofern sie den örtlichen Vorschriften entsprechen und das Produkt noch verfügbar ist.


VERORDNUNG NR1254/2014 : ENERGIEKENNZEICHNUNG VON WOHNBELÜFTUNGSEINHEITEN

| Offizieller Text |


Für Wohnlüftungsgeräte verstärkt diese Verordnung die Informationspflicht durch ein Energieetikett, das auf der Verpackung und auf der Website zu finden ist.



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